Ausschreibung
Invitation and General Rules

KLIX 2019

27th International Gliding CUP

Hier könnt Ihr Euch die Ausschreibung zum 27th International Gliding CUP / KLIX 2019 runterladen.
Wir freuen uns auf Eure Anmeldung!
 
 
Here you can download the invitation and general rules for the 27th International Gliding CUP / KLIX 2019.
We are looking forward to your registration!
 
 
 

 
1. Zweck der Veranstaltung

1.1. Lockeres, faires und anspruchsvolles Vergleichsfliegen
1.2. Ermittlung der Sieger in der
18m-Klasse,
Doppelsitzerklasse
Standardklasse und
Clubklasse



2. Veranstalter und Ausrichter

aeroteamKLIX Segelflugclub e.V.
Am Flugplatz 5,
02694 Großdubrau
Tel.: 035932-30281, Fax.: 035932-31333
E-Mail: info@aeroteam.de

3. Ort und Termin


3.1 Ort: Flugplatz KLIX
3.2 Anmeldungen: ab 18.11.2018, 09:00 Uhr
3.3 Teilnahmebestätigung: bis 31.01.2019
3.4 Sicherheitsbriefing (obligatorisch): 25.04.2019, 20:00 Uhr
3.5 Wiegen der Flugzeuge der Doppelsitzerklasse (obligatorisch):
an den Trainingstagen ganztägig nach Absprache und am 26.04.2019, 08:00 - 10:00 Uhr
3.6 Flugtage: 26.04.2019 bis 04.05.2019
3.7 Abschlussfeier und Siegerehrung: 04.05.2019, 20:00 Uhr
3.8 Trainingsmöglichkeit: 24.04.2019 und 25.04.2019

4 Allgemeine Regeln
4.1 Für die Durchführung des Wettbewerbs gelten die gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen, SBO sowie die Festlegungen der DFS und der Luftfahrtbehörde des Landes Sachsen, der Sporting Code sowie die Wettbewerbsordnung des DAeC in den gültigen Fassungen, einschließlich der Änderungen und Ergänzungen, diese Ausschreibung sowie die zugehörigen Ausführungsbestimmungen, die Festlegungen der Wettbewerbsleitung im Eröffnungsbriefing, die für den gesamten Wettbewerb gelten sowie die Festlegungen der Wettbewerbsleitung im täglichen Briefing. Ausnahmen können von der Wettbewerbsleitung festgelegt werden. Gestartet wird im Flugzeugschleppstart oder im Eigenstart.
In allen Klassen wird eine Indexwertung durchgeführt. Angewandt wird die DMSt-Indexliste (im folgenden Text: Indexliste) in der zum Zeitpunkt der Ausschreibung aktuellen Fassung.

4.2 Es gilt die jeweils aktuelle Anti-Doping-Ordnung des DAeC, die Anlage dieser Ausschreibung ist und damit der nationale Anti-Doping-Code, insbesondere Artikel 9k des Codes, der besagt: Bei Einzelsportarten führt ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen in Verbindung mit einer Wettkampfkontrolle automatisch zur Annullierung des in diesem Wettkampf erzielten Ergebnisses, mit allen daraus entstehenden Konsequenzen, einschließlich der Aberkennung von Medaillen, Punkten und Preisen. Die ADO, ihre Anhänge, der NADA-Code, die Verbotsliste, die Beispielliste erlaubter Medikamente, der Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen inkl. Antragsfristen sowie Ausnahme¬anträge sind auf der DAeC- Homepage unter folgendem Link veröffentlicht: www.daec.de/fachbereiche/anti-doping-sport/anti-doping/regelwerke. Die Verantwortlichkeit aller teilnehmenden Piloten zur Einhaltung der Anti-Doping-Regeln bleibt auch mit dieser Information unberührt.
4.3 Zur Flugdokumentation sowie als Backup-System können alle IGC-zugelassenen Flugdatenschreiber verwendet werden. FLARM ohne IGC-Zulassung ist als Backup-System zugelassen.
4.4 Die Verwendung von FLARM bei allen Wettbewerbsflügen ist vorgeschrieben.
4.5 Das Mitführen aktueller VFR-Luftfahrtkarten, welche die Referenzbereiche der ICAO- Karten Berlin, Nürnberg, Poznan und Wroclaw abdecken, ist obligatorisch.
4.6 Die offizielle Wettbewerbssprache ist deutsch.

5 Teilnehmer

5.1 Teilnehmen können alle interessierten Pilotinnen und Piloten mit gültiger Lizenz.
5.2 Ein Wechsel der verantwortlichen Teilnehmer ist erlaubt. Für Teams, die aus zwei oder mehr verantwortlichen Piloten bestehen, kann kein individuelles Ergebnis in die Punktewertung der „Deutschen Rangliste Segelflug“ eingehen (SWO Anlage D „Deutsche Rangliste Segelflug“ Punkt 4.1).

6 Segelflugzeuge und Ausrüstung
6.1 Zur „18m-Klasse“ zählen Flugzeuge mit Index bis 123 entsprechend der Indexliste für die Offene und 18m-Klasse. Der Mindestwertungsindex beträgt 112. Die Mitnahme von Wasserballast ist erlaubt. Die maximale Abflugmasse ist auf 800kg limitiert.
6.2 Zur „Doppelsitzerklasse“ zählen doppelsitzige Flugzeuge mit Index bis 116 der Indexliste. Der Mindestwertungsindex beträgt 104. Die Mitnahme von Wasserballast ist erlaubt. Die maximale Abflugmasse ist auf 800kg limitiert.
6.3 Zur „Standardklasse“ zählen Flugzeuge mit Index 104 bis 108 entsprechend der Indexliste für die Standardklasse und Flugzeuge mit Index 104 bis 116 der 15m-Klasse. Der Mindestwertungsindex beträgt 104. Die Mitnahme von Wasserballast ist erlaubt.
6.4 Zur „Clubklasse“ zählen Flugzeuge mit Index bis 103 entsprechend der Indexliste für die Clubklasse, Flugzeuge mit Index bis 105 der Standardklasse sowie Flugzeuge mit Index bis 106 der 15m-Klasse. Der Mindestwertungsindex beträgt 96. Die Mitnahme von Wasserballast ist nicht erlaubt.
6.5 Änderungen durch die Wettbewerbsleitung sind vorbehalten.

7 Nenngeld und Schleppgebühren

7.1 Das Nenngeld beträgt 180,00 € je gemeldetem Flugzeug. Es ist als Voraussetzung für eine Teilnahmebestätigung vorab, bis spätestens 15.12.2018 auf folgendes Konto zu überweisen:
IBAN: DE17 8555 0000 1000 0304 38
BIC/SWIFT: SOLADES1BAT
Verwendungszweck: KLIX 2019; <Name des Teilnehmers>
7.2 Piloten, denen wegen Überbuchung keine Teilnahmebestätigung erteilt werden kann, erhalten bereits entrichtete Zahlungen vollständig zurückerstattet.
7.3 Meldet sich ein Teilnehmer nach Erhalt der Teilnahmebestätigung vom Wettbewerb ab, werden bei Abmeldung zwischen dem 01.01.2019 und dem 31.03.2019 50% des Nenngeldes zurückerstattet, bei Abmeldungen nach dem 31.03.2019 erfolgt keine Rückzahlung des Nenngeldes. Über Sonderfälle entscheidet der Ausrichter.
7.4 Ein F-Schlepp auf 600 m wird (entsprechend der Kraftstoffpreisentwicklung) voraussichtlich mit 38,00 € für Segler der Clubklasse und 40,00 € für Segler aller anderen Klassen in Rechnung gestellt. Eigenstarter zahlen je Start eine Handlinggebühr in Höhe von 5,00 €. Preiserhöhungen können in Absprache mit den Haltern der Schleppflugzeuge umgelegt werden.
7.5 Die Bezahlung / Abrechnung des Wettbewerbes wird ausschließlich im Lastschriftverfahren durchgeführt. Die entsprechende Einzugsermächtigung muss vor Wettbewerbsbeginn, spätestens bei der Anmeldung vor Ort erteilt werden.

8 Unterkunft

8.1 Der Flugplatz Klix verfügt über umfangreiche Räumlichkeiten sowie moderne technische und sanitäre Anlagen.
8.2 Es besteht die Möglichkeit zum Camping. Inklusive Sanitär,
E-Anschluss, Müllabfuhr und Reinigung berechnen wir pauschal für jede Person 80,00 € und für jedes Kind bis 12 Jahre 45,00 €.


9 Service

9.1 Alle Ergebnisse werden im Briefing- und Kommunikationszentrum live auf Leinwänden veröffentlicht.
9.2 Zur gastronomischen Versorgung werden vom Vormittag bis zum Abend warme und kalte Speisen angeboten. Außerdem lädt die Bar „Zur Winde“ zum geselligen Beisammensein ein.
9.3 Zur Internetnutzung stehen WLAN und Ethernet-Anschlüsse zur Verfügung. Die Internetnutzung ist in der Nenngebühr enthalten.
9.4 Alle für die Wettbewerbsdurchführung und -organisation wichtigen Informationen werden während des Wettbewerbs per Web und auf der Platzfrequenz an alle Teilnehmer und Helfer kommuniziert.

10 Anmeldungen

Anmeldungen können ab 18. November 2018, 09:00 Uhr ausschließlich online unter http://www.aeroteam.de vorgenommen werden. Als angemeldet gilt der Pilot in der Klasse, für die er sich zuerst gemeldet hat. Änderungen der Klasse sind nach der Teilnahmebestätigung nur möglich, wenn in der dann gewählten Klasse freie Plätze vorhanden sind.

11 Haftung und Rechtsweg

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erklären mit der Abgabe
der Anmeldung, dass sie, außer in Fällen von Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit, auf alle Schadenersatzansprüche gegenüber dem
Veranstalter sowie dessen Organen und Erfüllungsgehilfen
verzichten. Dieser Verzicht gilt nicht soweit und in der Höhe, als
ein Versicherer einen Anspruch anerkennt und begleicht. Die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer erklären ferner für sich und ihre
Mannschaft, dass sie die Vorschriften der Ausschreibung in allen
Punkten anerkennen. Soweit die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer mit einem in fremdem Eigentum stehenden Flugzeug
am Wettbewerb teilnehmen, erklärt der Eigentümer des
Flugzeuges, dass er mit der Haftungsbeschränkung für Ansprüche
wegen eines Schadens an seinem Flugzeug einverstanden ist. Bei
Minderjährigen ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters
erforderlich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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Letzte Aktualisierung: 29.03.2022