Ausschreibung

KLIX 2012

20th INTERNATIONAL GLIDING CUP

Hier könnt ihr euch die Ausschreibung
zum 20. INTERNATIONAL GLIDING CUP / KLIX 2012 runterladen.
 
 
1. Zweck der Veranstaltung
1.1. Lockeres, faires und anspruchsvolles Vergleichsfliegen
1.2. Ermittlung der Sieger in der
18m-Klasse,
Rennklasse,
Standardklasse und
Clubklasse
1.3. Ermittlung des Gewinners des Pokals des Landrates Bautzen für den prozentual punktbesten Junior aller Klassen
1.4. Ermittlung des punktbesten „Alten Langohrs“

2. Veranstalter und Ausrichter
aeroteamKLIX Segelflugclub e.V.
Am Flugplatz 5,
02694 Großdubrau
Tel.: 035932-30281, Fax.: 035932-31333
E-Mail: info@aeroteam.de

3. Ort und Termin
3.1. Ort: Flugplatz KLIX
3.2. Anmeldungen: ab 13.11.2011, 09:00 Uhr MEZ
3.3. Teilnahmebestätigung: bis 31.01.2012
3.4. Eröffnungsbriefing: 27.04.2012, 09:30 Uhr
3.5. Flugtage: 27.04.2012 – 05.05.2012
3.6. Abschlussfeier und Siegerehrung: 05.05.2012, 20:00 Uhr
3.7. Trainingsmöglichkeit: 25.04.2012 – 26.04.2012


4. Allgemeine Regeln
4.1. Für die Durchführung des Wettbewerbes gelten der Sporting Code sowie die Wettbewerbsordnung des DAeC in den gültigen Fassungen, diese Ausschreibung sowie die zugehörigen Ausführungs-bestimmungen. Ausnahmen können von der Wettbewerbsleitung festgelegt werden.
4.2. Gestartet wird im Flugzeugschlepp oder im Eigenstart.
4.3. Zur Flugdokumentation sowie als Backup-System können alle IGC-zugelassenen Flugdatenschreiber verwendet werden. FLARM ohne IGC-Zulassung ist als Backup-System zugelassen.
4.4. Die Verwendung von FLARM bei allen Wettbewerbsflügen ist vorgeschrieben.
4.5. Das Mitführen aktueller VFR-Luftfahrtkarten, welche die Referenzbereiche der ICAO-Karten Berlin und Nürnberg sowie der Jeppesen VFR/GPS Karte EP-2 und EP-3 abdecken, ist obligatorisch.
4.6. Die offizielle Wettbewerbssprache ist deutsch.

5. Teilnehmer
5.1. Teilnehmen können alle interessierten Pilotinnen und Piloten mit gültiger Lizenz.
5.2. Ein Wechsel der verantwortlichen Piloten ist erlaubt.

6. Segelflugzeuge und Ausrüstung
6.1. Zur „18m-Klasse“ zählen Flugzeuge mit Index 112 bis 121 entsprechend der aktuellen DAeC-Indexliste für die Offene und 18m-Klasse. Die Mitnahme von Wasserballast ist erlaubt.
6.2. Zur „Rennklasse“ zählen Flugzeuge mit Index 107 bis 114 entsprechend der aktuellen DAeC-Indexliste der 15m- und Doppelsitzerklasse. Flugzeuge mit Index unter 107 werden mit dem Mindestindex 107 gewertet. Die Mitnahme von Wasserballast ist erlaubt.
6.3. Zur „Standardklasse“ zählen Flugzeuge mit Index 104 bis 108 entsprechend der aktuellen DAeC-Indexliste der Clubklasse, der Standardklasse, der Standard-/Clubklasse und der Doppelsitzerklasse. Flugzeuge mit Index unter 104 werden mit dem Mindestindex 104 gewertet. Die Mitnahme von Wasserballast ist erlaubt.

6.4. Zur „Clubklasse“ zählen Flugzeuge mit einem Index von 97 bis 104 entsprechend der aktuellen DAeC-Indexliste für die Clubklasse. Die Mitnahme von Wasserballast ist nicht erlaubt. Flugzeuge mit einem Index unter 97 werden mit dem Mindestindex 97 gewertet.
6.5. Die Wertung erfolgt anhand der gültigen DAeC-Index-Liste. Änderungen durch die Wettbewerbsleitung sind vorbehalten.

7. Nenngeld und Schleppgebühren
7.1. Das Nenngeld beträgt 160,00 € je gemeldetes Flugzeug. Es ist als Voraussetzung für eine Teilnahmebestätigung vorab, bis spätestens 09.12.2011, auf folgendes Konto zu überweisen.
Kto.Nr.: 1000030438
BLZ: 85550000 (Kreissparkasse Bautzen)
IBAN: DE17 8555 0000 1000 030 438
BIC/SWIFT: SOLADES1BAT
Verwendungszweck: KLIX2012; {Name des Teilnehmers}
7.2. Piloten, denen wegen Überbuchung keine Teilnahmebestätigung erteilt werden kann, erhalten bereits entrichtete Zahlungen vollständig zurückerstattet.
7.3. Meldet sich ein Teilnehmer nach Erhalt der Teilnahmebestätigung vom Wettbewerb ab, werden bei Abmeldungen zwischen dem 01.01.2012 und dem 31.03.2012 50% des Nenngeldes zurückerstattet, bei Abmeldungen nach dem 31.03.2012 erfolgt keine Rückzahlung des Nenngelds. Über Sonderfälle entscheidet der Ausrichter.
7.4. Ein F-Schlepp auf 600 m wird (entsprechend der Kraftstoffpreis-entwicklung) voraussichtlich mit 35,00 € in Rechnung gestellt. Eigenstarter zahlen je Start eine Handlingsgebühr in Höhe von 5,00 €.

8. Unterkunft
8.1. Der Flugplatz Klix verfügt über umfangreiche Räumlichkeiten sowie moderne technische und sanitäre Anlagen.
8.2. Es besteht die Möglichkeit zum Camping. Inklusive Sanitär, E-Anschluss, Müllabfuhr und Reinigung berechnen wir pauschal für jede Person 65,- € und für jedes Kind bis 12 Jahre 45,- €.


9. Service
9.1. Alle Ergebnisse werden im Briefing- und Kommunikationszentrum live auf Leinwänden veröffentlicht.
9.2. Zur gastronomischen Versorgung werden vom Vormittag bis zum Abend verschiedene warme und kalte Speisen angeboten. Außerdem lädt die Bar „Zur Winde“ zum geselligen Beisammensein ein.
9.3. Zur Internetnutzung stehen frei zugängliche Terminals sowie WLAN und Ethernet-Anschlüsse zur Verfügung. Die Internetnutzung ist in der Nenngebühr enthalten.
9.4. Alle für die Wettbewerbsdurchführung und –organisation wichtigen Informationen werden während des Wettbewerbs per SMS (nur deutsche Mobilfunknetze) an alle Teilnehmer und Helfer kommuniziert.

10. Anmeldungen
Anmeldungen können ab 13. November 2011, 09:00 Uhr MESZ ausschließlich online unter http://www.aeroteam.de vorgenommen werden. Als angemeldet gilt der Pilot in der Klasse, für die er sich gemeldet hat. Änderungen der Klasse sind nach der Teilnahmebestätigung nur möglich, wenn in der dann gewählten Klasse freie Plätze vorhanden sind.

11. Haftung und Rechtsweg
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erklären mit der Abgabe der Anmeldung, dass sie, außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auf alle Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter sowie dessen Organen und Erfüllungshilfen verzichten. Dieser Verzicht gilt nicht soweit und in der Höhe, als ein Versicherer einen Anspruch anerkennt und begleicht. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erklären ferner für sich und ihre Mannschaft, dass sie die Vorschriften der Ausschreibung in allen Punkten anerkennen. Soweit die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einem in fremdem Eigentum stehenden Flugzeug am Wettbewerb teilnehmen, erklärt der Eigentümer des Flugzeuges, dass er mit der Haftungsbeschränkung für Ansprüche wegen eines Schadens an seinem Flugzeug einverstanden ist. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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Letzte Aktualisierung: 29.03.2022