Der Wettbewerb wird nach der Wettbewerbsordung des DAeC, Ausgabe 2012 gültig ab 01.04.2012, durchgeführt.
3.1. Wettbewerbsklassen und Wertungsindex 
Indexwertungen erfolgen nach der Index-Liste der DMSt – Wettbewerbsordnung des DAeC 2012.
4.4. Segelflugzeuge mit Triebwerk
Bei F-Schlepp ist max. 2min Triebwerkslaufzeit unmittelbar nach Auskuppeln obligatorisch (maximale Steighöhe: 800m GND).
6.2.1. Die Grenzen des Wettbewerbsflugplatzes
entsprechen den Flugplatzgrenzen.
8.7. Sicherheit
Im Radius von 25km um den Flugplatz Klix ist Linkskreisen vorgeschrieben.
8.8. Sicherheit
Kreisen in den Auskuppelräumen aller Klassen zwischen 400m und 800m AGL ist verboten.
8.14. Sicherheit
Ein FLARM muss mitgeführt werden und eingeschaltet sein.
9.1. Frequenzen
Platzfrequenz: 118,600MHz
(Start, Landung, Endanflug 10km)
Wettbewerbs-/ Sicherheitsfrequenz: 135,225MHz
(nach Auskuppeln, 25km um FP Klix, im Pulk)
Reserve: 122,550MHz
(falls eine der Frequenzen blockiert)
9.2.2. Startreihenfolge
Die Startreihenfolge innerhalb der Klassen ist frei. Die Startaufstellung erfolgt mit
Langohren, Gemischte: 4 Flugzeuge nebeneinander,
Standard, Club: 5 Flugzeuge nebeneinander.
9.2.9. Ein erneuter Start (motorisierte Segelflugzeuge)
erfolgt durch Vorbeiflug an der südlichen Platzgrenze mit Meldung auf Platzfrequenz, Motorzündung und steigen auf max. 650 m AGL.

Ein Abflug ist frühestens 20 Minuten nach dem erneuten Abstellen des Motors zulässig.
9.2.10. Abflugrichtung
Die Abflugrichtung ist immer die Richtung zum ersten Wendepunkt, wenn dies in der Tagesaufgabe nicht explizit anders definiert wird.
9.3.3. Backup GNSS
FLARM Geräte in der IGC-zugelassenen Version sind als primäres Beurkundungssystem zugelassen.
FLARM ohne IGC-Zulassung ist als Backup-System zugelassen. Eine Dokumentation auf Datenträgern ist erlaubt.
9.4.1.3. Mitteilung der Abflugzeit
Die Abflugzeit muss nicht bekannt gegeben werden.
9.4.2.2. Die Abfluglinie
ist eine gerade Linie mit 20 km (2 x 10 km) Länge, rechtwinklig zum Kurs zum ersten Wendepunkt. Die Abfluglinie ist in Abflugrichtung zu überfliegen. Erfolgt der Abflug in einer Entfernung von bis zu 500m zur Abfluglinie, ohne das diese überquert wurde, führt dies zu einer Strafe vom 50 Punkten (entsprechend FAI Sporting Code Teil 3 Annex A).
9.5. Flugregeln
Die maximale Flughöhe außerhalb von Beschränkungsgebieten ist FL 95. Für die Einhaltung der FL / Höhenangaben lt. ICAO ist der Pilot verantwortlich.
Der Polnische und Tschechische Luftraum steht zur Verfügung, wenn dies im Tagesbriefing nicht anders definiert wird.
Luftraumverletzungen führen in jedem Fall mindestens zum Abbruch der Wertungsstrecke.
9.6.1. Wendepunkte
Für Racing Tasks (RT) gilt der Wendepunktsektor mit Radius 1 von 500 m im Winkel von 360° und der Radius 2 von 10 km im Winkel von 90° um die Wendepunktkoordinate entsprechend Wettbewerbsordnung. Darüber hinaus wird ein Sektor 2 von 500m um den Wendepunktsektor definiert. Wenn mindestens ein Aufzeichnungspunkt des Flugrekorders innerhalb des Sektor 2 aber kein Aufzeichnungspunkt im Wendepunktsektor liegt, wir der Wendepunkt mit einem Penalty von 50 Punkten als erreicht gewertet.


Für Area Tasks (AAT) gelten Wendegebiete (Areas) mit in der Tagesaufgabe definierten Radien X (Winkel = 360°). Darüber hinaus wird ein Sektor 2 von 500m um die Wendegebiete definiert. Wenn mindestens ein Aufzeichnungspunkt des Flugrekorders innerhalb des Sektor 2 aber kein Aufzeichnungspunkt im Wendegebiet liegt, wir das Wendegebiet mit einem Penalty von 50 Punkten als erreicht gewertet.
9.7.1. Ziellinie
Die Ziellinie ist 1.000 m breit, verläuft entlang der östlichen bzw. westlichen Flugplatzgrenze und rechtwinklig zur Anflugrichtung 100° bzw. 280°.
9.7.2. Der Zielkreis
ist ein Vollkreis um den Wettbewerbsflugplatz mit einem Radius von 3 km. Die Mindestüberflughöhe beträgt 300m AGL. Bei einer Überflughöhe kleiner 200m AGL wird der Schnittpunkt mit dem Zielkreis als virtueller Außenlandepunkt gewertet. Überflughöhen unter 300 m werden bis 200 m mit einem Strafpunkt pro Meter Abweichung zur Mindestüberflughöhe gewertet.
Das Überfliegen eines Radius von 2 km um den Wettbewerbsflugplatz ist mit einer Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h zulässig.
9.9.1. Flugdokumentation
Einstellungen des Flugrekorders:
Name + WBK im Logger eingeben; Abtastrate <= 10 sec;
Der zuerst eingelesene Logger ist der Primärlogger, ein Loggerwechsel muss deklariert werden. Der Zweitlogger wird nur bei Ausfall des Erstloggers gewertet!
Die Abgabe der Dokumentation auf einem von der Wettbewerbsleitung lesbaren Datenträger ist erlaubt. Der Flugrekorder bzw. das Backup-Gerät muss der Wettbewerbsleitung zum eigenen Transfer zugänglich gemacht werden, bis die betreffende Tageswertung endgültig ist.
Eine Schnelle Loggerabgabe für die vorläufige Wertung (WO <45 min) ist wünschenswert!