Ausschreibung

KLIX 2008

16. INTERNATIONAL GLIDING CUP

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1. Zweck der Veranstaltung
1.1. Lockeres, faires und anspruchsvolles Vergleichsfliegen
1.2. Ermittlung des Pokalgewinner der Klassen
1.3. Ermittlung des Gewinners des Pokals des Landrates Bautzen für den prozentual punktbesten Piloten aller Klassen

2. Veranstalter und Ausrichter
aeroteamKLIX Segelflugclub e.V.
Am Flugplatz 5, 02694 Großdubrau
Tel.: 035932-30281, Fax.: 035932-31333
E-Mail: info@aeroteam.de

3. Ort und Termin
3.1. Ort: Flugplatz KLIX
3.2. Anmeldungen: bis 15. Januar 2008
3.3. Teilnahmebestätigung: spätestens bis 15. Februar 2008
3.4. Eröffnungsbriefing: Freitag, 25. April 2008, 09:00 Uhr
3.5. Flugtage: Freitag, 25. April 2008 – Samstag, 03. Mai 2008
3.6. Abschlussfeier: Samstag, 03. Mai 2008, 20:00 Uhr
3.7. Trainingsmöglichkeit Montag, 21.04. – Donnerstag, 24.04.2008

4. Allgemeine Regeln
4.1. Für die Durchführung des Wettbewerbes gelten der Sporting Code und die Wettbewerbsordnung des DAeC in den gültigen Fassungen. Ausnahmen können von der Wettbewerbsleitung festgelegt werden.
4.2. Gestartet wird im Flugzeugschlepp.
4.3. Zur Flugdokumentation sowie als Backup-System können alle IGC-zugelassenen GNSS-Flightrecorder verwendet werden. FLARM ist als Backup-System zulässig.

5. Teilnehmer
5.1. Teilnehmen können alle interessierten Pilotinnen und Piloten.
5.2. Ein Wechsel der verantwortlichen Piloten ist erlaubt.

6. Segelflugzeuge und Ausrüstung
6.1. Zur Klasse „Langohren“ zählen Flugzeuge mit Index 112 bis 122 entsprechend der Indexliste für die Offene und 18m Klasse.
6.2. Zur „Gemischten Klasse“ zählen Flugzeuge mit Index 108 bis 114 entsprechend der Indexliste der 15m-, Standard- und Doppelsitzer-Klasse. Segler der Doppelsitzerklasse mit Index unter 108 werden mit dem Mindestindex gewertet. Die Mitnahme von Wasserballast ist erlaubt.
6.3. In der „Großen Clubklasse“ sind alle Segler mit einem Index von 98 bis 106 entsprechend der Indexliste für die Club- und Doppelsitzerklasse zugelassen. Die Mitnahme von Wasserballast ist nicht erlaubt. Flugzeuge mit einem Index unter 98 werden mit dem Mindestindex gewertet.
6.4. Die Wertung erfolgt anhand der gültigen DAeC-Index-Liste (Änderungen durch die Wettbewerbsleitung sind vorbehalten). www.daec.de/se/breitensport/dmst/wo.php
6.5. Die Flugzeuge müssen mit einer vorgeschriebenen Mindestinstrumentierung ausgerüstet sein.

7. Nenngeld und Schleppgebühren
7.1. Das Nenngeld beträgt 125,- €. Es ist vorab, bis spätestens 15. Januar 2008, auf das Vereinskonto zu überweisen.
Bankverbindung:
Kto.Nr. 1000030438
BLZ 85550000
Kreissparkasse Bautzen
IBAN DE17 8555 0000 1000 030 438
BIC/SWIFT SOLADES1BAT
7.2. Voraussetzung für eine Teilnahmebestätigung ist die Überweisung des Nenngeldes.
7.3. Ein F-Schlepp auf 600 m wird (entsprechend der Kraftstoffpreis¬ent¬wicklung) voraussichtlich mit 30,- € in Rechnung gestellt.
8. Unterkunft
8.1. Der Flugplatz Klix verfügt über umfangreiche Räumlichkeiten sowie moderne technische und sanitäre Anlagen.
8.2. Es besteht die Möglichkeit zum Camping. Inklusive Sanitär,
E-Anschluss, Müllabfuhr und Reinigung berechnen wir für Erwachsene 46,- € und für Kinder bis 12 Jahre 38,00 Euro.

9. Service
9.1. Alle Ergebnisse werden im Briefing- und Kommunikationszentrum live auf Leinwänden veröffentlicht.
9.2. Zur gastronomischen Versorgung werden vom Vormittag bis zum Abend verschiedene warme und kalte Speisen angeboten. Außerdem lädt die Bar „Zur Winde“ zum geselligen Beisammensein ein.
9.3. Zur Internetnutzung stehen frei zugängliche Terminals sowie WLAN und Ethernet-Anschlüsse zur Verfügung. Die Internetnutzung ist in der Nenngebühr enthalten.

10. Anmeldungen
Anmeldungen können online unter http://www.aeroteam.de vorgenommen werden. Als angemeldet gilt der Pilot in der Klasse, für die er sich gemeldet hat. Änderungen des Piloten bzw. der Klasse sind nach der Teilnahmebestätigung nicht mehr möglich.

11. Haftung und Rechtsweg
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erklären mit der Abgabe der Anmeldung, dass sie, außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auf alle Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter sowie dessen Organen und Erfüllungshilfen verzichten. Dieser Verzicht gilt nicht soweit und in der Höhe, als ein Versicherer einen Anspruch anerkennt und begleicht.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erklären ferner für sich und ihre Mannschaft, dass sie die Vorschriften der Ausschreibung in allen Punkten anerkennen. Soweit die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einem in fremdem Eigentum stehenden Flugzeug am Wettbewerb teilnehmen, erklärt der Eigentümer des Flugzeuges, dass er mit der Haftungsbeschränkung für Ansprüche wegen eines Schadens an seinem Flugzeug einverstanden ist.
Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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Letzte Aktualisierung: 29.03.2022