Durchführungsbestimmungen

KLIX 2008

Örtliche Durchführungsbestimmungen

Präambel
Der Wettbewerb wird nach der Wettbewerbsordnung für Segelflug¬meister¬schaften des DAeC, Ausgabe 2004 – AN4 (gültig ab 15.4.2008) durchgeführt.

Dieser entsprechend legt der Veranstalter für die Durchführung des Wettbewerbs KLIX 2008 folgende Ergänzungen und Präzisierungen zur Wettbewerbsordnung als Teil des verbind¬lichen Regelwerkes fest:

6.2.1 Grenzen des Wettbewerbsflugplatzes
Die Grenzen des Wettbewerbsflugplatzes entsprechen den Flugplatzgrenzen.

8.7 Sicherheit
Im Radius von 25km um den Flugplatz KLIX ist Linkskreisen vorgeschrieben.

8.8 Sicherheit
Kreisen in den Auskuppelräumen aller Klassen zwischen 400m und 800m AGL ist verboten.

9.1 Frequenzen
Platzfrequenz: 122,200MHz; für Start, Landung, Endanflug 10km
Wettbewerb: 135,225MHz; für Abflug, 25km um FP KLIX und im Pulk
Reserve: 122,550MHz; falls eine der Frequenzen blockiert ist

9.2.2 Startreihenfolge
Es wird keine Startreihenfolge innerhalb der Klassen festgelegt.
Startaufbau
Langohren: 5 Flugzeuge nebeneinander
Andere Klassen: 7 Flugzeuge nebeneinander

9.2.9 erneuter Start (motorisierte Segelflugzeuge)
An Stelle einer Landung am Flugplatz KLIX und eines Neustarts ist ein Vorbeiflug an der südlichen Platzgrenze, Meldung auf der Platzfrequenz, Motorzündung und Steigen auf 600 m AGL in den Auskuppelraum erlaubt.

9.2.10 Abflugrichtung
Die Abflugrichtung ist immer die Richtung zum ersten Wendepunkt, wenn dies in der Tagesaufgabe nicht explizit anders definiert wird.

9.3.3 Beurkundungssysteme
FLARM Geräte in der IGC-zugelassenen Version sind als primäres Beurkundungssystem zugelassen. Nicht IGC-zugelassene FLARM sind als Backupsystem zugelassen.
Bei Flugzeugen mit betriebsbereitem Motor müssen Primär- und Backupsystem Antriebsaufzeichnungen vornehmen.
Die Abgabe der Dokumentation auf einem von der Wettbewerbsleitung lesbaren Datenträger ist erlaubt. Der Flugrekorder bzw. das Backup-Gerät muss der Wettbewerbsleitung zum eigenen Transfer zugänglich gemacht werden können, bis die betreffende Tageswertung endgültig ist.

9.4.1.3 Mitteilung der Abflugzeit
Die Abflugzeit muss nicht bekannt gegeben werden.

9.4.2.2 Abfluglinie
Die Abfluglinie ist eine gerade Linie mit 10 km Länge (je 5 km rechts und links des Abflugpunktes), rechtwinklig zum Kurs zum ersten Wendepunkt durch den Abflugpunkt.
Erfolgt der Abflug in einer Entfernung von 500m zur Abfluglinie, ohne das diese überquert wurde, führt dies zu einer Strafe entsprechend FAI Sporting Code Teil 3 Annex A.

9.4.2.3 Abflughöhen
Maximale Abflughöhen werden, falls erforderlich, im täglichen Briefing bekannt gegeben.

9.6 GNSS-Beurkundung der Wendepunkte
Wenn die Beobachtungszone nicht nachweislich erreicht, jedoch eine Annäherung auf 500m oder weniger an die Beobachtungszone nachgewiesen wurde, führt dies zu einer Strafe entsprechend FAI Sporting Code Teil 3 Annex A.

9.7.1 Ziellinie
Die Ziellinie ist 1.000 m breit und entspricht der östlichen bzw. westlichen Flugplatzgrenze. Die Anflugrichtungen sind 100° bzw. 280°.
 
Download
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13.03.2008
 
 
Präsentation
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Letzte Aktualisierung: 29.03.2022