Durchführungsbestimmungen

15. POKAL DER ALTEN LANGOHREN 2007

Örtliche Durchführungsbestimmungen

Präampel
Der Wettbewerb wird nach der Wettbewerbsordnung für Segelflug¬meister¬schaften des DAeC, Ausgabe 2004 – AN2 durchgeführt.

Dieser entsprechend legt der Veranstalter für die Durchführung des 15. Pokal der Alten Langohren folgende Ergänzungen und Präzisierungen zur Wettbewerbsordnung als Teil des verbindlichen Regelwerkes fest:

6.2.1. Grenzen des Wettbewerbsflugplatzes
Die Grenzen des Wettbewerbsflugplatzes entsprechen den Flugplatzgrenzen.

8.7. Sicherheit
Im Radius von 25km um den Flugplatz KLIX ist Linkskreisen vorgeschrieben.

8.8. Sicherheit
Kreisen in den Auskuppelräumen aller Klassen zwischen 400m und 800m AGL ist verboten.

9.1 Frequenzen
Platzfrequenz: 122,200MHz; für Start, Landung, Endanflug 10km
Wettbewerb: 135,225MHz; für Abflug, 25km um FP KLIX und im Pulk
Reserve: 122,550MHz; falls eine der Frequenzen blockiert ist

9.2.2 Startreihenfolge
Es wird keine Startreihenfolge innerhalb der Klassen festgelegt.
Startaufbau
Offene Klasse: 5 Flugzeuge nebeneinander
Andere Klassen: 7 Flugzeuge nebeneinander

9.2.9 erneuter Start (motorisierte Segelflugzeuge)
An Stelle einer Landung am Flugplatz KLIX und eines Neustarts ist ein Vorbeiflug an der südlichen Platzgrenze, Meldung auf der Platzfrequenz, Motorzündung und Steigen auf 600 m AGL in den Auskuppelraum erlaubt.

9.4.1.3 Mitteilung der Abflugzeit
Die Abflugzeit muss nicht bekannt gegeben werden.

9.4.2.1 Abfluglinie
Die Abfluglinie ist eine gerade Linie mit 10 km Länge (je 5 km rechts und links des Abflugpunktes), rechtwinklig zum Kurs zum ersten Wendepunkt durch den Abflugpunkt.

9.4.2.3 Abflughöhen
Maximale Abflughöhen werden, falls erforderlich, im täglichen Briefing bekannt gegeben.

9.7.1 Ziellinie
Die Ziellinie ist 1.000 m breit und entspricht der östlichen bzw. westlichen Flugplatzgrenze. Die Anflugrichtungen sind 100° bzw. 280°.

9.9.1 Flugdokumentation
Die Abgabe der Dokumentation auf einem von der Wettbewerbsleitung lesbaren Datenträger ist erlaubt. Der Flugrekorder bzw. das Backup-Gerät muss der Wettbewerbsleitung zum eigenen Transfer zugänglich gemacht werden können, bis die betreffende Tageswertung endgültig ist.
 
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Letzte Aktualisierung: 29.03.2022