Pokal der Alten Langohren
Wettbewerb der Gemischten Klasse
Wettbewerb der 106er Klasse
Wettbewerb der Großen Clubklasse
1. Zweck der Veranstaltung1.1. Vergleichsfliegen mit Superorchideen vergangener Jahre
1.2. Ermittlung des Pokalgewinners des „Pokal der Alten Langohren“
1.3. Ermittlung des Gewinners des Pokals des Landrates Bautzen für den prozentual punktbesten Piloten aller Klassen
1.4. Ermittlung der Sieger in der Gemischten Klasse, der 106er Klasse sowie in der Großen Clubklasse.
2. Veranstalter und Ausrichter Aero Team Klix Segelflugclub e.V.
Am Flugplatz 5
02694 Großdubrau
Tel. 035932-30281
Fax. 035932-31333
3. Ort und Termin3.1. Ort: Flugplatz Klix
3.2. Anmeldungen: bis 15. Januar 2005
3.3. Teilnahmebestätigung: spätestens bis 15. Februar 2005
3.4. Eröffnungsbriefing: Freitag, 29. April 2005, 09:00 Uhr
3.5. Flugtage: Freitag, 29. April 2005 – Samstag, 07. Mai 2005
3.6. Abschlussfeier: Samstag, 07. Mai 2005, 20:00 Uhr
3.7. Trainingsmöglichkeit: Montag, 25.04. – Donnerstag, 28.04.2005
4. Allgemeine Regeln4.1. Für die Durchführung des Wettbewerbes gelten der Sporting Code und die Wettbewerbsordnung des DAeC in den gültigen Fassungen. Ausnahmen können von der Wettbewerbsleitung festgelegt werden.
4.2. Gestartet wird im Flugzeugschlepp.
4.3. Zur Flugdokumentation sowie als Backup-System können alle IGC-zugelassenen GNSS-Flightrecorder verwendet werden.
5. Teilnehmer5.1. Teilnehmen können alle interessierten Pilotinnen und Piloten.
5.2. Ein Wechsel der verantwortlichen Piloten ist erlaubt.
6. Segelflugzeuge und Ausrüstung6.1. In der „Offenen Klasse der Alten Langohren“ werden folgende Flugzeugtypen zugelassen: ASW 12 und 17, Jantar 1, 2 und 2b, Lak 12, AN 66a, Nimbus 2, 2b, 2c und 2M, Kestrel 17, 19, und 22, Glasflügel 604, BS 1, SB 10, wobei die Spannweite auf maximal 22 m begrenzt wird (Ausnahme SB 10). Die Wertung in der Offenen Klasse erfolgt ohne Faktoren.
6.2. Zur Gemischten Klasse zählen alle Flugzeuge der Renn- und Standardklasse sowie Segler der Doppelsitzerklasse mit Index von 108 bis 114. Die Mitnahme von Wasserballast ist erlaubt.
6.3. Zur 106er Klasse zählen alle Flugzeuge der Renn- und Standardklasse sowie Segler der Doppelsitzerklasse mit Index 102 bis 106. Die Mitnahme von Wasserballast ist erlaubt.
6.4. In der Großen Clubklasse sind alle Segler der Clubklasse mit einem Index von 98 bis 100 und Doppelsitzer mit einem Index von 98 oder 100 zugelassen. Die Mitnahme von Wasserballast ist nicht erlaubt. Flugzeuge mit einem Index unter 98 werden mit dem Mindestindex gewertet.
6.5. Die Wertung in der Gemischten Klasse, der 106er Klasse und in der Clubklasse erfolgt anhand der gültigen DAeC- Index-Liste (Änderungen durch die Wettbewerbsleitung sind vorbehalten).
6.6. Die Flugzeuge müssen mit einer vorgeschriebenen Mindestinstrumentierung ausgerüstet sein.
6.7. Die Mindestteilnehmerzahl, um eine Klasse zu starten (ausgenommen OK) beträgt 12 Flugzeuge.
6.8. Die maximale Teilnehmerzahl pro Klasse wird auf 40 Segelflugzeuge beschränkt.
7. Nenngeld und Schleppgebühren7.1. Das Nenngeld beträgt 115,- €. Es ist vorab, bis spätestens 15. Januar 2005, auf das Vereinskonto zu überweisen.
Bankverbindung:
Kto.Nr. 1000030438
BLZ 85550000
Kreissparkasse Bautzen
IBAN DE17 8555 0000 1000 030 438
BIC/SWIFT SOLADES1BAT
7.2. Voraussetzung für eine Teilnahmebestätigung ist die Überweisung des Nenngeldes.
7.3. Ein F-Schlepp auf 600 m wird mit voraussichtlich (entsprechend der Kraftstoffpreisentwicklung) 26,- € in Rechnung gestellt.
7.4. Für die Nutzung des Internets werden pro Person pauschal 5,- € berechnet.
8. Unterkunft 8.1. Am Flugplatz besteht die Möglichkeit zum Camping (40,- € pauschal pro Person inkl. E-Anschluss und Dusche).
8.2. Es stehen Waschräume sowie Duschen zur Verfügung.
9. AnmeldungenAnmeldungen können ab 18.10.2004, 07:00 Uhr MESZ online unter http://www.aeroteam.de vorgenommen werden. Als angemeldet gilt der Pilot in der Klasse, für die er sich gemeldet hat. Änderungen des Piloten bzw. der Klasse sind nach der Teilnahmebestätigung nicht mehr möglich.
10. Haftung und RechtswegDie Teilnehmerinnen und Teilnehmer erklären mit der Abgabe der Anmeldung, dass sie -außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit- auf alle Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter sowie dessen Organen und Erfüllungshilfen verzichten. Dieser Verzicht gilt nicht soweit und in der Höhe, als ein Versicherer einen Anspruch anerkennt und begleicht.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erklären ferner für sich und ihre Mannschaft, dass sie die Vorschriften der Ausschreibung in allen Punkten anerkennen. Soweit die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einem in fremdem Eigentum stehenden Flugzeug am Wettbewerb teilnehmen, erklärt der Eigentümer des Flugzeuges, dass er mit der Haftungsbeschränkung für Ansprüche wegen eines Schadens an seinem Flugzeug einverstanden ist.
Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.